Honorar
Zu Beginn unserer Tätigkeit schließen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung ab. Zunächst bewegt uns die Frage "Was ist Ihnen unser guter Rat Wert?". Deshalb besprechen wir mit Ihnen gerne vorab den voraussichtlichen Umfang Ihres Falles und unsere damit verbundene Leistung. So können Sie jederzeit die Kosten-Nutzen-Relation selbst beurteilen. Voraussetzung für den Abschluss einer solchen Vereinbarung ist, dass wir gemeinsam mit Ihnen einen Auftrag formulieren, der bestimmt, welche Tätigkeiten mit der Vergütungsvereinbarung abgegolten werden sollen. Unsere Honorare sind zwar verhandelbar, dabei gelten allerdingsdie folgenden Grunsätze:
- Unsere Stundenhonorarsätze liegen zwischen 150,- € und 250,- € pro Stunde.
- Alle Auslagen, wie Reisekosten und Spesen sind daneben gesondert zu erstatten. Dies gilt auch für die Umsatzsteuer.
- Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist unzulässig.
In Fällen, in denen wir keine Gebührenvereinbarung abschließen, rechnen wir abhängig vom Gegenstandswert nach der geltenden gesetzlichen Gebührenordnung (RVG) ab.