Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V.

Sie beabsichtigen ein Haus zu bauen, eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, die eigenen vier Wände auszubauen, zu modernisieren oder planen eine energetische Sanierung?
Sie sind mit Mängeln, Bauschäden, einem Rechtstreit oder einer Firmeninsolvenz konfrontiert?

Der Bauherren-Schutzbund e.V. als gemeinnütziger Verbraucherschutzverein ist die richtige Adresse. Er verfügt über ein breites Angebot von Verbraucherinformationen und Ratgebern auf bautechnischem und rechtlichem Gebiet.

Informieren Sie sich über den Bauherren-Schutzbund e.V. im Internet: www.bsb-ev.de
Unsere Kanzlei wurde zum Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbund e.V. berufen und bietet Ihnen damit als Teil des bundesweiten Beratungsnetzes eine fachkompetente, unabhängige Beratung und Betreuung vor Ort an.
Die Vertrauensanwälte bieten den Mitgliedern des Bauherren-Schutzbund e.V. bundesweit einheitliche Gebühren an:

Erstberatungsgebühr: 175,00 € brutto

Die Erstberatung umfasst die Entgegennahme und die rechtliche Auswertung von Informationen im Beratungsgespräch sowie die Erteilung von Rechtsrat in mündlicher oder fernmündlicher Form.

Vertragsprüfung ab 250,00 € brutto
(Kategorie 1: einfache Werk- oder Kaufverträge ohne Besonderheiten mit durchschnittlichem Umfang)

Die Vergütung aller weiteren Leistungen erfolgt auf Grundlage des  Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Aufnahmeanträge für eine Mitgliedschaft im Bauherren-Schutzbund e.V. erhalten Sie auch in unserer Kanzlei.